Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.07.2025
Löschungsankündigung
01.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Sonstiges
09.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
18.05.2020
Eröffnungen
02.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
14.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.05.2017 bis zum 31.12.2017
24.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.05.2017 bis zum 31.12.2017
23.06.2017
Neueintragungen